Gebühren

Das Stadtgebiet wird im Rahmen der gebührenfinanzierten Straßenreinigung einmal wöchentlich durch unsere Mitarbeiter mit Kehrmaschinen gereinigt.

Hierfür wird eine grundstücksabhängige Gebühr nach der kommunalen Straßenreinigungssatzung erhoben.

Grundlage für die Gebührenabrechnung ist die aus der Grundstücksfläche gebildete Quadratwurzel. Die Fläche kann anhand eigener Unterlagen (Grundbuchauszug, Kaufvertrag) ermittelt werden. Der Zuschnitt des Grundstücks und die zufällige Lage des Grundstücks zur Straße spielen für die Gebührenbemessung keine Rolle.

Beispiel:

Ein Grundstück mit einer Größe von 400 Quadratmetern hat einen Quadratwurzelwert von 20. Dieser Wert wird mit der derzeit gültigen Gebühr von € 2,99 pro Quadratwurzelmeter (Stand 01.01.2020) multipliziert. Daraus ergibt sich eine Jahresgebühr von € 59,80.